Allgemeine Geschäftsbedingungen
MAROIS Consulting, Mario Obi · Biberiststrasse 10L · 4500 Solothurn · Stand: September 2026
§ 1 · Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit MAROIS Consulting, Mario Obi, Einzelunternehmen, Biberiststrasse 10L, 4500 Solothurn, Schweiz (nachfolgend «MAROIS»), unter den Marken MAROIS Consulting und MAROIS Builds. Teil A regelt den Kauf von Waren über den Online-Shop, Teil B Dienstleistungen (Beratung, Interim-Mandate, Projektleitung, Prototyping- und Build-Aufträge). Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, MAROIS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Teil A · Online-Shop
§ 2 · Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande zwischen dem Käufer und MAROIS, Einzelunternehmen, vertreten durch Mario Obi. Kontakt: info@maroisproject.com
§ 3 · Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum). Mit Absenden der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Die Auftragsbestätigung per E-Mail stellt die Annahme dieses Angebots dar.
§ 4 · Lieferbedingungen & Versand Schweiz only
| Versandart | Kosten | Bedingung |
|---|---|---|
| Versand Schweiz — Post AG | CHF 12.00 | Standardlieferung |
| Versand Schweiz — Post AG | Kostenlos | Ab Bestellwert CHF 100.00 |
- Lieferzeit: 2–5 Werktage nach Zahlungseingang
- Versand erfolgt ausschliesslich per Post AG (Paket A oder B je nach Grösse)
- Expresslieferung auf Anfrage — zusätzliche Kosten nach Vereinbarung
- Bei Nichtzustellbarkeit wird die Sendung retourniert; anfallende Rücksendekosten trägt der Käufer
Abholung ist nach vorheriger Vereinbarung kostenlos möglich (Solothurn, Schweiz). Bitte Termin per E-Mail anfragen.
§ 5 · Preise & Zahlung
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders angegeben.
Akzeptierte Zahlungsarten: Kreditkarte / Debitkarte, TWINT, Banküberweisung (Vorauszahlung).
Bei Banküberweisung wird die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt.
§ 6 · Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von MAROIS.
§ 7 · Widerrufsrecht
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR). Für Privatpersonen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware, sofern die Ware ungebraucht und in Originalzustand zurückgesandt wird. Ausgenommen sind:
- Gebrauchte oder geöffnete Artikel (sofern als Privatverkauf deklariert)
- Software (nach Aktivierung / Eröffnung)
- Massanfertigungen und individuell konfigurierte Produkte
Rücksendungen bitte vorab per E-Mail ankündigen. Rücksendekosten trägt der Käufer, es sei denn, die Ware war mangelhaft.
§ 8 · Gewährleistung & Mängel
Für neue Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäss schweizerischem Recht (OR Art. 197 ff.), sofern nicht anders deklariert. Für Privatverkäufe (als solche ausdrücklich deklariert) gilt: keine Garantie, keine Rücknahme, kein Umtausch — sofern kein versteckter Mangel vorliegt.
Bei Produkten mit Herstellergarantie (z. B. Digitec-Garantie) wird diese entsprechend kommuniziert und gilt gemäss Herstellerbedingungen.
§ 9 · Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 · Haftungsausschluss
MAROIS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung oder Montage der Produkte entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 11 · Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Solothurn, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 12 · Änderungen der AGB
MAROIS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB. Änderungen werden rechtzeitig auf der Website kommuniziert.
Teil B · Dienstleistungen
§ 13 · Geltung und Vertragsschluss
Teil B gilt für Beratungsleistungen, Workshops, Interim-Mandate, Projektleitung sowie für Prototyping-, 3D-Druck- und PC-Build-Aufträge. Grundlage jedes Auftrags ist eine schriftliche Offerte von MAROIS (E-Mail genügt). Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch den Auftraggeber oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Offerten sind 30 Tage gültig.
§ 14 · Leistungsumfang und Änderungen
Umfang, Ziele, Dauer und Vergütung ergeben sich aus der Offerte. Beratungsleistungen sind Bemühens-, nicht Erfolgspflichten: MAROIS erbringt sie nach bestem Wissen und dem Stand der Praxis; Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen trifft der Auftraggeber. Zusatzleistungen oder Änderungen des Umfangs werden vor Ausführung schriftlich vereinbart und nach den vereinbarten Tagessätzen verrechnet.
§ 15 · Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung nötigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verschieben Termine entsprechend; daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
§ 16 · Vergütung, Vorauszahlung und Zahlungsfrist
- Leistungen werden zu den in der Offerte genannten Pauschalen, Tages- oder Stundensätzen verrechnet. Ein Beratungstag entspricht 8 Stunden; Reisezeit wird zur Hälfte verrechnet.
- Vorauszahlung: Bei Pauschalaufträgen und Modulen sind 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig, der Rest nach Abschluss. Bei Interim-Mandaten und laufenden Projekten erfolgt die Abrechnung monatlich; die erste Monatspauschale ist im Voraus fällig. Bei Build- und Prototyping-Aufträgen sind die Materialkosten bei Auftragserteilung fällig, die Arbeitsleistung bei Übergabe.
- Reisespesen werden nach Aufwand verrechnet (Bahn 1. Klasse, Auto CHF 0.70/km, Übernachtung nach Beleg). Sind Reisespesen und Verpflegung nicht pauschal in der Offerte enthalten, werden sie im Ausnahmefall nach Aufwand zuzüglich 15 % Administrationsgebühr verrechnet.
- Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber 5 % Verzugszins und die Mahnkosten; MAROIS kann laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen.
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, solange MAROIS nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Bei Eintritt der Steuerpflicht wird die MWST zusätzlich ausgewiesen.
§ 17 · Termine, Verschiebung und Absage
Vereinbarte Workshop- und Beratungstage können bis 10 Arbeitstage vor dem Termin kostenlos verschoben werden. Bei Absage oder Verschiebung innert 10 Arbeitstagen werden 50 %, innert 3 Arbeitstagen 100 % des Tagessatzes fällig; bereits entstandene Reisekosten werden in jedem Fall verrechnet.
§ 18 · Laufzeit und Kündigung
- Pauschalaufträge und Module enden mit der Abnahme des vereinbarten Ergebnisses. Eine vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich; geschuldet sind die bis dahin erbrachten Leistungen, mindestens jedoch die Vorauszahlung.
- Interim-Mandate und laufende Projekte können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist. Während der ersten 30 Tage gilt eine Frist von 7 Tagen.
- Aus wichtigem Grund (insbesondere Zahlungsverzug trotz Mahnung, schwerwiegende Verletzung von Vertraulichkeit oder Mitwirkungspflichten) kann jede Partei fristlos kündigen.
§ 19 · Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen über die andere Partei, deren Kunden, Zahlen und Strategien vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für den Auftrag. Diese Pflicht gilt während des Auftrags und drei Jahre darüber hinaus. MAROIS darf den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz nennen; Inhalte werden nie ohne Freigabe veröffentlicht.
§ 20 · Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Dokumente, Vorlagen, Konstruktionsdaten, Prototypen) für eigene Zwecke zu nutzen und zu verändern. Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how, die MAROIS vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben bei MAROIS und dürfen weiterverwendet werden. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung von MAROIS.
§ 21 · Vorbehalte und Abgrenzung
MAROIS erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Sinne regulierter Berufe. Empfehlungen zu Organisation, Personal, Verträgen und Technologie sind betriebswirtschaftliche Einschätzungen; die rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber. Bei Interim-Mandaten handelt MAROIS im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Vollmachten und Weisungen; die Organverantwortung verbleibt beim Auftraggeber. MAROIS behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die mit bestehenden Mandaten in Konflikt stehen.
§ 22 · Haftung bei Dienstleistungen
MAROIS haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverluste und Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf den Wert des betreffenden Auftrags beschränkt, höchstens jedoch auf CHF 50'000. Bei Prototypen und Einzelanfertigungen gilt: Sie werden nach Spezifikation des Auftraggebers gefertigt; für die Eignung zum vorgesehenen Zweck ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern MAROIS nicht ausdrücklich eine Eignung zugesichert hat.
§ 23 · Subunternehmer und Partner
MAROIS darf für Teilleistungen Partner aus seinem Netzwerk beiziehen. Diese unterliegen denselben Vertraulichkeitspflichten. MAROIS bleibt Ansprechpartner und verantwortlich für die vereinbarte Leistung, sofern der Partner nicht direkt vom Auftraggeber beauftragt wird.
Für Teil B gelten ergänzend § 9 (Datenschutz), § 11 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) und § 12 (Änderungen) sinngemäss. Bei Widersprüchen zwischen Offerte und AGB geht die Offerte vor.
Biberiststrasse 10L · 4500 Solothurn · Schweiz
E-Mail: info@maroisproject.com
Stand: September 2026